Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen wenn Sie sich für einen technischen oder therapeutischen Beruf an der Akademie für Gesundheitsberufe bewerben möchten, aber außerhalb Deutschlands leben oder Ihren Schulabschluss im Ausland gemacht haben.
Sollten Sie sich für einen Pflegeberuf interessieren, wechseln Sie bitte auf diese Seite: "Bewerbung für die Pflege mit ausländischem Schulabschluss".
Bevor Sie sich über unser Onlinebewerbungsportal bei uns bewerben können, prüfen Sie bitte, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen. Lesen Sie daher die folgenden Ausführungen sorgfältig durch, andernfalls können wir Ihre Bewerbung nicht entgegen nehmen!
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt seit 2006 in einigen Staaten einen kritischen Mangel an Gesundheits- und Pflegepersonal (vor allem Humanmediziner*innen, Gesundheits- und Krankenpflegepersonen) fest und empfiehlt, aus diesen Staaten nicht aktiv Menschen in Beschäftigungen in Gesundheits- und Pflegeberufen nach Deutschland zu rekrutieren/vermitteln. Aktuell umfasst diese Liste 55 Staaten.
Deutschland hat diese Empfehlung in geltendes Recht umgesetzt. Die Arbeitsvermittlung durch Private oder sonstige Institutionen in Beschäftigungen in Gesundheits- und Pflegeberufen ist aus diesen Staaten verboten.
Bitte beachten Sie, dass Bewerber*innen aus einem dieser Staaten möglicherweise keine Vorabzustimmung der Agentur für Arbeit erhalten. Diese kann jedoch notwendig sein, um einen Termin bei der Botschaft ihres Landes zu bekommen.
WEITERE INFORMATIONEN
https://www.arbeitsagentur.de/datei/rekrutierungs-und-vermittlungsverbot-who_ba031200.pdf
Liste der sogenannten WHO-Staaten:
https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/anlage_1.html
Die folgenden Dokumente sind für Ihre Bewerbung unverzichtbar, da Sie diese bei der Onlinebewerbung hochladen müssen. Das Ärztliche Attest darf hierbei nicht älter als drei Monate sein.
- Bewerbungsanschreiben (Vorlage herunterladen)
- Tabellarischer Lebenslauf (Vorlage herunterladen)
- Schulabgangszeugnis, ggf. Zwischenzeugnis
- Nachweise/Zeugnisse über Ihre beruflichen Tätigkeiten, Anzahl der berufsspezifischen Studiensemester, Praktika, sonstige Zeugnisse
- Ärztliches Attest (Vorlage herunterladen: deutsch/ englisch)
- Kopie der Geburtsurkunde
AUSLÄNDISCHE BEWERBER MÜSSEN ZUDEM EINREICHEN
- Übersetzung der Zeugnisse und Nachweise in deutscher Sprache (Infos siehe unten)
- Sprachzertifikat (Infos siehe unten)
- ggf. Zeugnisanerkennung eines deutschen Regierungspräsidiums (Infos siehe unten)
BEGLAUBIGTE NACHWEISE UND ZEUGNISSE IN DEUTSCHER SPRACHE
Alle ausländischen Schulabschlusszeugnisse und sonstige Nachweise müssen in die deutsche Sprache übersetzt und amtlich beglaubigt sein.
SCHULZEUGNISSE MÜSSEN ANERKANNT WERDEN
Schulzeugnisse, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben wurden, müssen während des Bewerbungsprozesses durch ein deutsches Regierungspräsidium geprüft und umgerechnet werden. Die eingereichten Zeugnisse werden dabei ins deutsche Notensystem übertragen und der erworbene Schulabschluss einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung Ihrer Zeugnisse mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Die Akademie kann dabei die Dauer der Anerkennung nicht beeinflussen. Lesen Sie hierzu bitte die Informationen auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums.
Alle Informationen finden Sie beim Regierungspräsidium des Bundeslands Baden-Württemberg in Stuttgart unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/zeugnisanerkennungsstelle/anerkennung-eines-deutschen-schulabschlusses/
Sofern der vom Regierungspräsidium anerkannte Bildungsabschluss unseren Anforderungen entspricht, können Sie sich bei uns bewerben. Die Mindestvoraussetzungen für die Berufe sind:
TECHNISCHE BERUFE
-
Anästhesietechnische Assistenz (ATA) = Mittlerer Bildungsabschluss
-
Medizinische Technologie für Funktionsdiagnostik (MTF) = Mittlerer Bildungsabschluss
-
Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik (MTL) = Mittlerer Bildungsabschluss
-
Medizinische Technologie für Radiologie (MTR) = Mittlerer Bildungsabschluss
-
Operationstechnische Assistenz (OTA) = Mittlerer Bildungsabschluss
THERAPEUTISCHE BERUFE
-
Diätassistenz = Mittlerer Bildungsabschluss
-
Logopädie = Mittlerer Bildungsabschluss
Um sich für einen Gesundheitsberuf an unserer Akademie zu bewerben, benötigen Sie sehr gute Deutschkenntnisse (in Wort und Schrift). Für die Bewerbung gelten die folgenden sprachlichen Mindestvoraussetzungen, welche Sie durch ein offizielles Sprachzertifikat nachweisen müssen:
TECHNISCHE BERUFE
-
Anästhesietechnische Assistenz (ATA) = mindestens Sprachniveau C1
-
Medizinische Technologie für Funktionsdiagnostik (MTF) = mindestens Sprachniveau C1
-
Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik (MTL) = mindestens Sprachniveau C1
-
Medizinische Technologie für Radiologie (MTR) = mindestens Sprachniveau C1
-
Operationstechnische Assistenz (OTA) = mindestens Sprachniveau C1
THERAPEUTISCHE BERUFE
-
Diätassistenz = mindestens Sprachniveau C1
-
Logopädie = mindestens Sprachniveau C1
Da häufig danach gefragt wird: Wir bieten an der Akademie für Gesundheitsberufe keine Sprachkurse an.
Wir nehmen Bewerbungen über unser Onlinebewerbungsportal entgegen. Dadurch stellen wir sicher, dass alle benötigten Dokumente von Ihnen eingereicht werden. Das erspart unnötigen Aufwand unserer Sekretariate und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung Ihrer Bewerbung.
Nützliche Links
Beantragung Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Aufenthaltserlaubnis+zum+Zweck+der+Ausbildung+beantragen-866-leistung-0
Zeugnisanerkennungstelle
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/zeugnisanerkennungsstelle/anerkennung-eines-deutschen-schulabschlusses/
Sprachniveaus und Kurse
https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachniveau.php
https://www.vh-ulm.de/vh-programm/themen-bereiche/deutsch-lernen