Der Beruf der Logopädie
Logopäd*innen behandeln selbstständig und eigenverantwortlich Menschen, die unter Störungen der Stimme, der Sprache, des Sprechablaufs (z.B. Stottern) oder des Schluckvorgangs leiden. Je nach Störungsbild dauert eine Therapiesitzung zwischen 30 und 60 Minuten und wird ein- bis fünfmal wöchentlich durchgeführt. Im Vordergrund steht die Einzeltherapie, aber auch Gruppentherapien kommen in der Logopädie zum Einsatz. Die Gesamtdauer der Therapie richtet sich nach der Art und dem Ausmaß des Störungsbildes und kann sich von wenigen Sitzungen bis über mehrere Jahre erstrecken.
In Deutschland leben über eine Million behandlungsbedürftige Patient*innen, die den verschiedenen Altersgruppen (Erwachsene, Jugendliche, (Vor-)Schulkinder, Kleinkinder, Säuglinge) angehören. Erkennbar ist allerdings, dass Kinder den überwiegenden Teil der Patient*innen bilden. Ohne Therapie sind die betroffenen Menschen unter Umständen für ihr weiteres Leben beeinträchtigt. Ihre soziale und berufliche Existenz ist bedroht, Kontaktschwierigkeiten und Vereinsamung sind oft die Folge.
Für die Ausbildung zum/zur Logopäd*in sind Sie geeignet, wenn Sie an keiner Sprachstörung erkrankt sind. Als weitere grundlegende Berufsvoraussetzungen gelten eine gute Stimme, ein gutes Gehör, musische Begabung sowie ein psychologisches Einfühlungsvermögen.
Tätigkeiten
Die Aufgaben der Logopäd*innen sind sehr vielfältig. Hierzu gehören beispielsweise:
- Beratung von Patient*innen und deren Angehörigen
- Erhebung logopädisch relevanter Anamnesen
- Auswahl geeigneter Untersuchungsverfahren, Erstellung der logopädischen Diagnose und deren Integration in die vorliegende ärztliche Diagnose
- Erstellung, Beobachtung, Protokollierung und Auswertung von Behandlungsplänen
- Auswahl geeigneter sprach- und/oder stimmtherapeutischer Verfahren
- Durchführung geeigneter Behandlungsmaßnahmen
Einsatzmöglichkeiten
Im Angestelltenverhältnis
Nach der Ausbildung können Logopäd*innen im Angestelltenverhältnis in verschiedenen Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens tätig werden, wie zum Beispiel in:
- Krankenhäusern und Kliniken, v.a. Kinderkliniken
- Kliniken für Stimm-, Sprach- und Sprechstörungen und kindlichen Hörstörungen
- Hals-Nasen-Ohrenkliniken
- Neurologischen Kliniken
- Kieferchirurgischen Kliniken
- Rehabilitationseinrichtungen
- Forschungseinrichtungen
- Heimen für Hör- und Sprachbehinderte
- Sonderkindergärten und -schulen
- Tagesstätten für behinderte Menschen
- Logopädischen Praxen
- Praxen niedergelassener Ärzte
- Gesundheitsämtern
- Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen
- Einrichtungen der Frühforderung oder Heilpädagogik
- Logopädieschulen (als Lehrlogopäd*in)
Selbstständigkeit
Logopäd*innen können allerdings nicht nur in einem Angestelltenverhältnis tätig sein, sondern sich auch mit einer eigenen Praxis selbstständig machen.
Berufsinformationsfilm
Ablauf und Inhalte
Die schulische Vollzeitausbildung dauert drei Jahre und beginnt jeweils am 01. Oktober. Pro Schuljahr vergeben wir 20 Ausbildungsplätze.
Die Ausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt und erfolgt nach den Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäd*innen (LogAPrO). Untergliedert wird die Ausbildung in theoretischen und praktischen Unterricht sowie eine praktische Ausbildung.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung bietet den Schüler*innen die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln. Während der Ausbildung wird dies ermöglicht durch:
- Hospitationen in Phoniatrie, Logopädie und anderen fachbezogenen Bereichen
- Praxis der Logopädie (Übungen zur Befunderhebung und Therapieplanung, Durchführung der Therapie unter fachlicher Aufsicht und Anleitung)
- Praxis in der Zusammenarbeit mit den Angehörigen des therapeutischen Teams auf den Gebieten der Audiologie, Pädaudiologie, Psychologie einschließlich Selbsterfahrungstechniken und Musiktherapien
Ein riesen Vorteil: Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung findet in den Therapieräumen der Akademie für Gesundheitsberufe statt. Ab dem 2. Semester therapieren die Lehrgangsteilnehmer*innen Patient*innen mit verschiedenen Störungsbildern. Darüber hinaus sind in die Ausbildung drei 4-wöchige Praktika in Einrichtungen außerhalb der Akademie integriert.
Theoretischer und praktischer Unterricht
Der theoretische und praktische Unterricht umfasst folgende Fächer:
- Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde
- Anatomie und Physiologie
- Pathologie
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Pädiatrie und Neuropädiatrie
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Neurologie und Psychiatrie
- Kieferorthopädie und Kieferchirurgie
- Phoniatrie
- Aphasiologie
- Audiologie und Pädaudiologie
- Elektro- und Hörgeräteakustik
- Logopädie
- Phonetik und Linguistik
- Psychologie und Klinische Psychologie
- Soziologie
- (Sonder-)Pädagogik
- Stimmbildung
- Sprecherziehung
Die Prüfung
Beendet wird die Ausbildung mit einer staatlichen Abschlussprüfung, die sich aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil zusammensetzt.
Die Schule wirkt im Rahmen der Vorschriften der LogAPrO an der staatlichen Prüfung mit.
Ausgezeichnete Qualität
Die Logopädieschule des Universitätsklinikums Ulm ist eine ganz besondere Einrichtung. Sie bildet auf höchstmöglichem Niveau aus und wurde schon mehrfach dafür ausgezeichnet.
Die Therapien für Patient*innen während der Ausbildung finden bei uns in schuleigenen, technisch perfekt ausgestatteten Therapieräumen mit intensiver Betreuung durch Fachpersonal des Universitätsklinikums statt. So wird die bestmögliche Ausbildungsqualität in Theorie und Praxis sichergestellt.
Ausbildungsvergütung
Unsere Schüler*innen erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung. Diese setzt sich während der 3-jährigen Ausbildung wie folgt zusammen (gültig ab 1.April 2026):
1.420,24 € | im 1. Ausbildungsjahr, |
1.480,30 € | im 2. Ausbildungsjahr und |
1.577,03 € | im 3. Ausbildungsjahr |
Zusätzlich zu dem Ausbildungsentgelt haben unsere Auszubildenden Anspruch auf eine Jahressonderzahlung! Alle genauen Regelungen finden Sie im Tarifvertrag für Auszubildenden (TVA UK).
Weiterbildungsmöglichkeiten
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden entwickeln sich stetig weiter und in den verschiedenen Bereichen (z.B. Sprachtherapie, Logopädie, Heil- und Sonderpädagogik oder Atemtherapie) lassen sich Veränderungen erkennen. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, ist die stetige Aktualisierung des beruflichen Wissens sowie der Erwerb neuer Kenntnisse unerlässlich.
Beispielsweise können Logopäd*innen Fort- und Weiterbildungen in den folgenden Bereichen absolvieren:
- Krankengymnastik, Bewegungstherapie, physikalische Therapie, Massage und verwandte Gebiete
- Sonderpädagogik, Heilpädagogik
- Erziehung
- Fachfortbildung Legasthenie
- Atem-, Stimm- und Sprechgestaltung
- Vokaltechnik
- Psychologie - Gesundheitswesen, Medizin
- Allgemeine Beratungsmethoden/Gesprächsführung
- Erziehungsberatung/Elternarbeit
- Betriebswirtschaft, kaufmännische Qualifizierung -Gesundheitswesen, Medizin
Studienmöglichkeiten
Die erfolgreich absolvierte Ausbildung im Bereich der Logopädie kann durch ein Aufbaustudium ergänzt und ein akademischer Grad erlangt werden. Logopäd*innen eröffnen sich somit neue berufliche Wege und qualifizieren sich beispielsweise für die Übernahme von Forschungs-, Lehr- und Leitungstätigkeiten sowie zur Promotion.
An diversen Hochschulen in Deutschland ist ein Studium auch ohne Fachhochschulreife oder Abitur möglich. Um das Studium aufnehmen zu können, müssen nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung lediglich drei Jahre Berufserfahrung gesammelt und ggf. eine Eignungsprüfung bei der entsprechenden Hochschule absolviert werden.
Logopäd*innen können zwischen verschiedenen Studienrichtungen wählen, z.B.:
- Logopädie/Therapiewissenschaft
- Gesundheitsmanagement
- angrenzende Fachgebiete (z. B. aus der Pädagogik)
Nach der absolvierten Ausbildung kann ein Studium begonnen werden, von dem der zeitliche Rahmen (Vollzeit oder berufsbegleitend) sowie der Themenschwerpunkt (z.B. Logopädie und Therapiewissenschaften, Gesundheitsmanagement, interdisziplinäres Arbeiten) frei gewählt werden kann.
Zentrale Studienberatung der Universität Ulm
Telefon: +49 (0)731 50-24444
Logopädische Therapien
An unserer Schule für Logopädie am Universitätsklinikum Ulm werden Patient*innen aller logopädischen Störungsbilder nach ärztlicher Verordnung von Spezialist*innen behandelt.
Alle Informationen zur logopädischen Therapie finden Sie hier
Sie wollen unsere Logopädieschule näher kennenlernen und herausfinden ob sie die geeignete Fachschule für Sie ist?
Besuchen Sie uns einen Tag ganz unverbindlich in der Akademie für Gesundheitsberufe. Wir haben dafür spezielle Tage ausgewählt. An diesen informieren wir Sie über alle relevanten Dinge rund um das Berufsfeld der Logopädie und unserer dreijährige Ausbildung. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen, zeigen Ihnen die Schule, unsere Therapieräume und das schöne Kloster Wiblingen.
Wenn Sie noch Fragen zum Schnuppertag haben oder sich telefonisch anmelden wollen, kontaktieren Sie gerne unsere Lehrlogopädin Cornelia Fahrenschon: cornelia.fahrenschon@akademie.uniklinik-ulm.de, +49 (0)731 500-68251. Bei der Anmeldung geben Sie bitte Ihren Namen, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer an. Eine Teilnahme am Schnuppertag ist erst ab 16 Jahren möglich.
Alle Schüler*innen und Studierenden haben im gesamten Kloster Wiblingen kostenlosen und schnellen WLAN-Zugang.
Alle Schüler*innen haben die Möglichkeit über unsere kostenlose Smartphone-App ihre Stundenpläne, Skripte und Infos abzurufen.
Universitätsklinikum Ulm
Akademie für Gesundheitsberufe
Schule für Logopädie
Schlossstraße 38
89079 Ulm
Bitte beachten Sie: Bewerbungen sind über unser Onlinebewerbungsportal einzureichen.
Universitätsklinikum Ulm
Akademie für Gesundheitsberufe
Schule für Logopädie
Postfach
89070 Ulm
Bitte beachten Sie: Bewerbungen sind über unser Onlinebewerbungsportal einzureichen.
Unser Sekretariat befindet sich im Konventgebäude des Kloster Wiblingen, Raum 130.
Telefon: +49 (0)731 500-68270
E-Mail: logopaedie@akademie.uniklinik-ulm.de
Erreichbarkeit:
Montag und Mittwoch 13:00–16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 8:00–11:00 Uhr
Freitag 8:00–10:30 Uhr
Bitte beachten Sie: Bewerbungen sind über unser Onlinebewerbungsportal einzureichen.
Ihr Weg zu uns in die Akademie
Das Kloster Wiblingen ist etwa 15 Fahrtminuten mit dem Bus vom Hauptbahnhof Ulm entfernt. Die Linien 4 und 70 fahren zu den Hauptzeiten in regelmäßigen, kurzen Abständen.
Von der Haltestelle "Kloster Wiblingen" lässt sich die Akademie für Gesundheitsberufe in 5 Minuten zu Fuß erreichen.
Wenn Sie mit dem Auto zu uns kommen, finden Sie direkt an unserem Kloster Wiblingen zahlreiche kostenfreie Parkplätze vor. Geben Sie in Ihr Navigationsgerät die oben genannte Hausadresse ein oder klicken Sie hier und schauen Sie sich die Route im Browser an:
Vom Parkplatz zum Haupteingang
Von der Bushaltestelle zum Haupteingang
Die Bewerbung an unserer Schule für Logopädie ist über unser Online-Bewerbungsportal sehr einfach und unkompliziert möglich. Unser Online-Bewerbungsportal wurde für das Ausfüllen an einem Desktop-Browser optimiert. Sie können aber auch ein Tablet oder Smartphone nutzen.
Sollten Ihnen die technischen Voraussetzungen für eine Onlinebewerbung nicht zur Verfügung stehen, können Sie sich im Ausnahmefall auf dem Postweg bewerben. Füllen Sie den Aufnahmeantrag (Download Aufnahmeantrag) vollständig aus und beachten Sie die Hinweise auf der ersten Seite.
Für den Ausbildungsstart 2026 nehmen wir keine Bewerbungen mehr entgegen.
Das Bewerbungsverfahren für den Ausbildungsstart 2027 startet voraussichtlich am 1. Oktober 2026.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum/zur Logopäd*in
-
Mittlerer Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur
-
Alter: 17 Jahre bei Ausbildungsbeginn
-
Vorpraktikum im medizinischen oder sozialpädagogischen Bereich ist wünschenswert, aber nicht Voraussetzung
-
Gesundheitliche Eignung (wird bei Einstellung vom Betriebsärztlichen Dienst geprüft)
Informationen für ausländische Bewerber*innen
Wenn Sie sich aus dem Ausland bewerben möchten, müssen Sie einige Dinge beachten.
- Wenn Sie Ihr Schulzeugnis außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, müssen Sie dieses bei einem deutschen Regierungspräsidium einreichen und anerkennen lassen.
- Sonstige ausländische Nachweise und Zeugnisse müssen amtlich beglaubigt in die deutsche Sprache übersetzt werden.
- Sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens ein Sprachzertifikat C1) werden vorausgesetzt.
Wir haben Ihnen alle wichtigen Informationen für die Bewerbung aus dem Ausland hier zusammengefasst:
Ablauf der Bewerbung
Über die Vergabe der 20 Ausbildungsplätze wird auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen sowie des persönlichen Eindrucks während des Vorstellungsgesprächs entschieden. Anhand verschiedener Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.
Anhand der eingereichten Unterlagen orientieren wir uns im Wesentlichen an folgenden Kriterien:
- Noten in Deutsch, Englisch, Mathematik, Biologie, Chemie, Physik und Gemeinschaftskunde (bzw. Sozialkunde) des letzten Schulzeugnisses (Abgangszeugnis, Zwischenzeugnis)
- berufsspezifische Praktika (z. B. in einer sozialen Einrichtung wie Altersheim, Kindergarten oder Krankenhaus)
- eine ausbildungsrelevante Berufsausbildung (z. B. Erzieherin)
- soziales Engagement
- ausbildungsrelevante Aktivitäten
- Soziales Jahr und Wehr- und Zivildienst (bzw. BuFDi)
- Eignung und ggf. soziale Härte*
- Lokalbonus **
Ein sozialer Härtefall liegt vor, wenn die Ablehnung für den/die Bewerber*in mit Nachteilen verbunden wäre, die über das Maß der mit der Ablehnung üblicherweise verbundenen Nachteile erheblich hinausgeht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der/die Bewerber*in durch gesundheitliche (Vorschriften über die Berufsausübung dürfen nicht entgegenstehen), familiäre oder soziale Umstände oder durch Zeitverluste, die vor Aufnahme der Ausbildung entstanden sind und welche der/die Bewerber*in nicht zu vertreten hat, anderen Bewerbenden gegenüber so erheblich benachteiligt ist, dass sie/ihn die Ablehnung unzumutbar belasten würde. Über das Vorliegen eines sozialen Härtefalls entscheidet der Auswahlausschuss. Bei Antrag auf soziale Härte bitte das entsprechende Feld auf dem Aufnahmeantrag kennzeichnen und der Bewerbung ein kurzgefasster, schriftlicher Antrag mit Angabe von Gründen beifügen.
Bewerber*innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, jedoch wegen begrenzter Anzahl an Ausbildungsplätzen nicht sofort angenommen werden können, erhalten einen Platz auf der Nachrückliste.
Wenn Sie eine besondere Beziehung zu der Region (Postleitzahlenbereich 60000-99999) aufweisen, werden Sie vorrangig zugelassen. Eine derartige Beziehung sehen wir als gegeben an, wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:
- Sie sind in dieser Region aufgewachsen und können dies durch geeignete Belege wie z.B. Meldebescheinigungen oder Schulzeugnisse nachweisen
- Sie haben zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 2 Jahren Ihren Wohnsitz in dieser Region und können dies durch Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung nachweisen
- Sie haben mit dem Ehegatten/Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes einen Wohnsitz in dieser Region gegründet und können dies durch Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung nachweisen
- Ihre Eltern oder Kinder haben in dieser Region ihren Wohnsitz und Sie können dies durch Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung nachweisen
- Sie sind im Rahmen eines sozialen Ehrenamtes seit mindestens einem Jahr in der Region aktiv und können dies durch geeignete Belege nachweisen
Wichtige Dokumente für Ihre Bewerbung
Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen in digitaler Form bereit, da Sie diese im Online-Bewerbungsverfahren hochladen müssen. Wir akzeptieren die Formate PDF, JPG oder Microsoft Word.
Erforderliche Dokumente:
- Bewerbungsanschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Schulabgangszeugnis (ggf. Zwischenzeugnis) Enthält Ihr Abschlusszeugnis nicht die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik sowie Biologie, Chemie, Physik und Gemeinschaftskunde/Sozialkunde, reichen Sie bitte zusätzliche Schulzeugnisse ein, die diese Fächer nachweisen.
- Nachweise und Zeugnisse über:
• Berufliche Tätigkeiten
• Anzahl der berufsspezifischen Studiensemester
• Praktika
• Weitere relevante Qualifikationen
- Aktuelles Foto (optional)
Ergänzende Dokumente von ausländischen Bewerber*innen
Wenn Sie Ihren Schulabschluss nicht in Deutschland erworben haben, müssen Sie außerdem folgende Dokumenten einreichen (hier finden Sie gesammelte Informationen zum Thema):
- Übersetzung der Zeugnisse und Nachweise in deutscher Sprache
- ggf. Zeugnisanerkennung
Bewerbungs-Tutorial
Damit das Ausfüllen der Bewerbung reibungslos klappt, schauen Sie sich gern unser Videotutorial an. Falls danach noch Fragen offen sein sollten, einfach melden.
Vorlagen Downloads
Sollten Sie noch keinen Lebenslauf oder Bewerbungsanschreiben verfasst haben, nutzen Sie gerne unsere Word-Vorlagen. Diese können Sie hier herunterladen und bequem mit Ihren Daten füllen.













